Hallo, ich wäre auch gerne bei der geschlossenen Gruppe dabei.
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Also die Prüfung im Schuldrecht, Besonderer Teil für das Wintersemester 2018/19 soll am 20.03.2019 von 14 bis 16 Uhr geschrieben werden - undwahrscheinlich, daß es in der kurzen Zeit eine Hausarbeit wird!
Zu den Gruppen anmelden kann man sich überhaupt nicht - wir entscheiden im Lauf des Semesters, ob und wo wir geschlossene Gruppen anbieten und moderieren. Dann, aber auch dann erst, kann man sich um eine Einladung in eine oder mehrere dieser Gruppen bemühen.
Also keine Panik!
Sollte in Modul Schuldrecht Besonderer Teil jetzt als Prüfungszulassung eine Hausarbeit zu verfertigen sein, dann wäre das neu, bislang gab es das nicht. (Geschlossene moderierte Gruppen bieten wir grundsätzlich nur für Hausarbeiten als Abschlußprüfungen eines Moduls an.)
Woher hast du denn diese Information?