Klausurbesprechung Klausur WS 2019/20

Hallo @Lis
stelle hiermit mal mein Prüfungsschema zur Diskussion. Wie seid ihr vorgegangen?

A. Ermittlung des anwendbaren Rechts
I. Sachverhalt mit Auslandsbezug
II. Materielles Einheitsrecht (CISG)
III. Deutsches IPR
1. Qualifikatoin
2. Anwendbarkeit der Rom II-VO
3. Bestimmung des anwendbaren Rechts
a) Rechtswahl (Art. 14 Rom II-VO)
b) CIC (Art. 12 Rom II-VO)
c) Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)
d) Verbrauchervertrag (ARt. 6 Rom I-VO)
e) allgemeine Anknüfpung (Art. 4 Rom I-VO)
f) Ausweichklausel (Art. 4 III Rom-I-VO)
B. Ergebnis: niederländisches Recht
 
So grob habe ich das genauso, das Ergebnis stimmt mit meinem jedenfalls überein.

Die Verschachtelung am Ende mit der Rom I-VO fand ich ja ziemlich fies.
Schließe mich den Vorgängern nur an. Handschriftlich wäre das bei mir gegen Ende eine Katastrophe gewesen.
 
Hallo @Lis
stelle hiermit mal mein Prüfungsschema zur Diskussion. Wie seid ihr vorgegangen?

A. Ermittlung des anwendbaren Rechts
I. Sachverhalt mit Auslandsbezug
II. Materielles Einheitsrecht (CISG)
III. Deutsches IPR
1. Qualifikatoin
2. Anwendbarkeit der Rom II-VO
3. Bestimmung des anwendbaren Rechts
a) Rechtswahl (Art. 14 Rom II-VO)
b) CIC (Art. 12 Rom II-VO)
c) Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)
d) Verbrauchervertrag (ARt. 6 Rom I-VO)
e) allgemeine Anknüfpung (Art. 4 Rom I-VO)
f) Ausweichklausel (Art. 4 III Rom-I-VO)
B. Ergebnis: niederländisches Recht

Habe ich im Großen und Ganzen auch so.
 
Sachverhalt mit Auslandsbezug

A. CISG
I. Anwendungsbereich
1. sachlich: grds. (-), aber Art. 15, 16 IICISG => (+)
2. räumlich
3. zeitlich
II. Anwendungsausschluss: Art. 2 a CISG

B. IPR
I. Qualifikation
II. Anwendungsbereich der Rom II-VO
1. sachlich
2. räumlich
3. zeitlich
III. anwendbares Sachrecht: Art. 12 Rom II-VO => Rom I-VO
1. Anwendungsbereich der Rom I-VO
a. sachlich
b. räumlich
c. zeitlich
2. anwendbares Sachrecht
a. Art. 5 I Rom I-VO
b. Art. 6 I Rom I-VO
c. Art. 4 I Rom I-VO
d. Art. 4 III Rom I-VO
3. Zwischenergebnis zu Rom I-VO
IV. Zwischenergebnis zu Rom II-VO

C. Endergebnis

Von den Prüfungspunkten sind wir also gleich, ich habe nur etwas anders gegliedert.
 
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Reaktionen: Lis
Hallo hhdsa,

bei Deiner CISG Prüfung komme ich nicht ganz mit. Muss aber zugeben, dass ich in der Vorbereitung nur einen CISG lastigen Fall bearbeitet habe und deshalb sicher kein Experte bin. So wie Du das schreibst, prüfst Du zuerst den (sachlichen) Anwendungsbereich, und kommst dann zu dem Ergebnis, dass das CISG nicht anzuwenden ist. Dann wendest Du es aber doch an (Art. 15, 16 CISG),
Wie geht das? Und vor allem, wie kommst Du dann wieder zurück zu Art. 2 CISG? Du hattest zu dem Zeitpunkt die Anwendung gem. Art. 1 - 6 doch bereits ausgeschlossen.

Schon mal Danke und natürlich drücke ich uns allen die Daumen, dass das etwas geworden ist.

Viele Grüße,

escher77
 
Im Mentoriat hatten wir besprochen, dass in den Fällen der CIC das CISG anwendbar ist, obwohl noch kein Abschluss über einen Kaufvertrag erfolgte.
Das CISG bezieht sich zwar auf Kaufverträge, weshalb vorvertragliche Verhältnisse eigentlich nicht umfasst sind.
Deshalb das "grds. (-)". Es soll aber keine Regelungslücke vorliegen, weil das CISG für den Abbruch von Vertragsverhandlungen Regeln in den Art. 15 II, 16 II b CISG vorsieht. Darum sind die entsprechenden Schadensersatzansprüche trotz CIC vom CISG umfasst.
Und weil das CISG dadurch sachlich und insgesamt anwendbar ist, komme ich zu Art. 2 a CISG, der wiederum die Anwendung durch privaten Gebrauch der Kaufsache ausschließt.
Eine passende Quelle kann ich dir ad hock nicht nennen, war aber glaube ich Thema der EA SS2010.
 
Merci, das wären dann schon mal die ersten Punkte, die mir fehlen. Beim Rest gehe ich (wie wohl die meisten) mit, wobei ich Art. 5 Rom I-VO nicht geprüft habe, weil es ja um das Verhältnis zwischen Z und K ging und nicht zwischen Z und der Speditionsfirma. Aber gut, das ist sicher nicht so punkterelevant wie der erste Punkt.

Nochmal Danke und Grüße,

escher77
 
Das klingt ziemlich plausibel. Ich hab es leider mangels Vertrag abgelehnt. Ist dann wohl ein dicker Fehler. Aber naja, ansonsten habe ich es auch ziemlich genauso gelöst wie ihr.
 
So langsam könnten die Ergebnisse mal kommen... oder habe ich was verpasst? :confused:
 
Ich finde es auch komisch, dass die Ipr Klausur im ss 20 als Hausarbeit gestellt wird. Vielleicht weil sie jetzt so schlecht ausgefallen ist!?! Ich will endlich die Noten.
 
Hi an alle,

ich wollte mich gestern zur Klausur IPR für das SS2020 anmelden. Hab ich jetzt richtig gelesen das die beiden Hausarbeiten dieses Semester die Klausur ersetzen und ich das jetzt quasi verpasst habe??

Vielen Dank für jede Info
 
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