Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort :).
Ansonsten funktionieren die BWL Module mit viel Übung. Klausuren rechnen, hoch- und runter. Aber soll sich nicht was im Studienverlauf ändern? Nur noch 180 Credit Points und keine BWL Module mehr? Ich habe da was mitbekommen.
 
Meine erste Frage bezieht sich auf das Propädeutikum.
Ich habe vor Jahren Rechtswissenschaften studiert. An einer Universität in NRW. Ich habe die ZP und die großen Scheine. Ein paar Module können mir hoffentlich (teilweise) angerechnet werden. Ich konnte im Antrag auch ausfüllen, welche Veranstaltungen in meinen Augen denen der Fernuni inhaltlich sehr ähneln. Einzig beim Propädeutikum bin ich unsicher. In älteren Beiträgen (2015 und älter) schrieben manche, die Anerkennung sei mit bestandener Zwischenprüfung möglich. Könnt ihr diese Erfahrung teilen? Ich weiß, verbindlich zusagen, kann es nur das PA.
Aber vielleicht haben diejenigen unter euch, denen es anerkannt wurde, einen Rat.
Ich habe keine anerkennung durchgemacht. Aber wenn bei Dir das Studium schon ein paar Jahre zurückliegt, solltest Du Dir Gedanken machen, ob Du den Gutachtenstil noch ausreichend sicher beherrschst. Das Propädeutikum ist letztlich dafür da, diesen zu lernen und zu üben.

Die zweite Frage bezieht sich auf die wirtschaftswissenschaftlichen Module.
Ich habe mitunter gelesen, dass diese sehr heftig sein sollen und in einem Fall, ich meine es ging um Investition & Finanzierung, nicht einmal das Durcharbeiten der Skripte ausreichend war, weil darüberhinaus noch etwas in der Klausur vorkam? Wie sind eure Erfahrungen? Mit weit zurückliegenden, aber damals passablen Mathekenntnissen und Disziplin machbar oder trotzdem Wundertüte?
Einfach sind die WiWi-Module nicht, aber mit passablen Fähigkeiten in Mathematik und ein wenig logischem Verständnis lassen sich die drei Module durchaus einigermaßen passabel bestehen. Bei Investition & Finanzierung sollte man aber tatsächlich die Altklausuren durcharbeiten, um zu sehen, in welche Richtung sich typische Fragen bewegen.
 
Ansonsten funktionieren die BWL Module mit viel Übung. Klausuren rechnen, hoch- und runter. Aber soll sich nicht was im Studienverlauf ändern? Nur noch 180 Credit Points und keine BWL Module mehr? Ich habe da was mitbekommen.
Ach echt? Das habe ich noch gar nicht mitbekommen.
Ich habe keine anerkennung durchgemacht. Aber wenn bei Dir das Studium schon ein paar Jahre zurückliegt, solltest Du Dir Gedanken machen, ob Du den Gutachtenstil noch ausreichend sicher beherrschst. Das Propädeutikum ist letztlich dafür da, diesen zu lernen und zu üben.
Ja, da hast du natürlich einen Punkt. Der Gutachtenstil ist eine sehr wichtige Grundlage. Wenn ich es nochmal machen muss, dann ist es so. Aber eine Klausur, die ich nicht mehr schreiben muss, eröffnet zeitlich natürlich andere Möglichkeiten insbesondere bezogen auf die WiWi Module, die im Gegensatz zum Gutachtenstil absolutes Neuland für mich sind. Und da ich in den älteren Beiträgen öfter mal gelesen habe, dass eine bestandene Zwischenprüfung im Jurastudium zur Anerkennung geführt hat, keimte kurz Hoffnung auf ;).
 
Aber soll sich nicht was im Studienverlauf ändern? Nur noch 180 Credit Points und keine BWL Module mehr? Ich habe da was mitbekommen.
Laut einem Tweet der Rewi Fakultät vom 14. April [ich zitiere:] "es gibt innerhalb der Fakultät Überlegungen, im Rahmen einer Reakkreditierung des Studienprogramms das Curriculum zu verändern, allerdings noch keine endgültige Entscheidung, da wir das Reakkreditierungsverfahren abwarten müssen. Evtl. Änderungen frühestens 2022/23."
 
Aber soll sich nicht was im Studienverlauf ändern? Nur noch 180 Credit Points und keine BWL Module mehr? Ich habe da was mitbekommen.
Ja, da ist eine Änderung des LL.B. geplant. Dabei fallen aber auch wichtige Inhalte des EJP raus, so dass ich davon ausgehe, dass sich ein Wechsel zunächst nicht lohnen wird - wie es mit der Verschränkung mit dem EJP nach der Umstellung aussehen wird, ist noch völlig offen.

Ja, da hast du natürlich einen Punkt. Der Gutachtenstil ist eine sehr wichtige Grundlage. Wenn ich es nochmal machen muss, dann ist es so. Aber eine Klausur, die ich nicht mehr schreiben muss, eröffnet zeitlich natürlich andere Möglichkeiten insbesondere bezogen auf die WiWi Module, die im Gegensatz zum Gutachtenstil absolutes Neuland für mich sind. Und da ich in den älteren Beiträgen öfter mal gelesen habe, dass eine bestandene Zwischenprüfung im Jurastudium zur Anerkennung geführt hat, keimte kurz Hoffnung auf ;).
Anerkennungen fließen ohne Bewertung ein. D.h. dadurch erhöht sich die Gewichtung der übrigen Noten. Deshalb ist eine Teilnahme am Propädeutikum in meinen Augen eine Win-Win-Situation: Wenn Du es nicht mehr kannst, lernst Du es nochmal richtig. Wenn Du es noch kannst, schreibst Du vermutlich eine gute Note, die Deinen Schnitt nach oben zieht. :-D

Laut einem Tweet der Rewi Fakultät vom 14. April [ich zitiere:] "es gibt innerhalb der Fakultät Überlegungen, im Rahmen einer Reakkreditierung des Studienprogramms das Curriculum zu verändern, allerdings noch keine endgültige Entscheidung, da wir das Reakkreditierungsverfahren abwarten müssen. Evtl. Änderungen frühestens 2022/23."
Laut einer neueren Info, die wohl leider nur auf Facebook verfügbar ist, wird die Umstellung des LL.B. wohl relativ sicher in der angekündigten Form kommen: "... dass die Re-Akkreditierung des Studiengangs "Bachelor of Laws" nunmehr so vorgenommen wird, wie aus dem Studienbeirat von mir hier an dieser Stelle vorgestellt." So wurde mir das jedenfalls zugetragen - ich nutze selbst kein Facebook.
 
Ja, da hast du natürlich einen Punkt. Der Gutachtenstil ist eine sehr wichtige Grundlage. Wenn ich es nochmal machen muss, dann ist es so. Aber eine Klausur, die ich nicht mehr schreiben muss, eröffnet zeitlich natürlich andere Möglichkeiten insbesondere bezogen auf die WiWi Module, die im Gegensatz zum Gutachtenstil absolutes Neuland für mich sind. Und da ich in den älteren Beiträgen öfter mal gelesen habe, dass eine bestandene Zwischenprüfung im Jurastudium zur Anerkennung geführt hat, keimte kurz Hoffnung auf ;).
Falls es mit der Anerkennung nicht klappen sollte, wäre es vermutlich aber vom Zeitlichen her nicht so schlimm, sofern Klausuren nicht am selben Tag liegen. Die virtuellen Mentoriate anschauen, und alte EAs / Klausuren zur Übung schreiben, mehr hab ich da nicht gemacht... und das hat auch noch echt Spaß gemacht...
Laut einer neueren Info, die wohl leider nur auf Facebook verfügbar ist, wird die Umstellung des LL.B. wohl relativ sicher in der angekündigten Form kommen: "... dass die Re-Akkreditierung des Studiengangs "Bachelor of Laws" nunmehr so vorgenommen wird, wie aus dem Studienbeirat von mir hier an dieser Stelle vorgestellt." So wurde mir das jedenfalls zugetragen - ich nutze selbst kein Facebook.
Wobei ich mir bei dieser Aussage nicht sicher bin, wie sie zu verstehen ist: ob nun entschieden wurde, dass die geplante Änderung nun überhaupt so wie geplant in den Re-Akkreditierungsprozess geht (dachte ich), oder ob von seiten der Re-Akkreditierung schon Signale gekommen sind, dass das so wie geplant tatsächlich durchgeht. Prof. Kubis z.B. hat noch sehr auf die Euphorie-Bremse gedrückt.

Wenn man sich eher am Teilzeit-Studienplan orientiert (und ohne EJP studiert, aber da kenne ich mich bzgl. der Auswirkungen nicht aus), also fürs Studium länger brauchen wird, und WiWi von Vornherein absolut ablehnt, kann man sich aber durchaus überlegen, ob man die WiWi-Fächer nicht erstmal schiebt um abzuwarten, was dabei rauskommt. Wobei ich persönlich Externes Rechnungswesen jetzt für den Anfang absolut angemessen und nicht schlimm empfand (bei mäßigen Mathekenntnissen und keinerlei Wirtschaftskenntnissen). Ab Einführung des neuen LL.B. hätte man dann laut aktuellem Plan noch 7 Jahre Zeit, nach der alten Prüfungsordnung zu studieren.
 
Wobei ich mir bei dieser Aussage nicht sicher bin, wie sie zu verstehen ist: ob nun entschieden wurde, dass die geplante Änderung nun überhaupt so wie geplant in den Re-Akkreditierungsprozess geht (dachte ich), oder ob von seiten der Re-Akkreditierung schon Signale gekommen sind, dass das so wie geplant tatsächlich durchgeht. Prof. Kubis z.B. hat noch sehr auf die Euphorie-Bremse gedrückt.
Sicher können wir wohl erst in einem Jahr sagen, was am Ende bei der Aktion raus kommt. Ich halte es aber für relativ sicher, dass die WiWi-Module aus dem Plan fliegen werden. Das dürfte das Akkreditierungsinstitut nicht stören.

Wenn man sich eher am Teilzeit-Studienplan orientiert (und ohne EJP studiert, aber da kenne ich mich bzgl. der Auswirkungen nicht aus), also fürs Studium länger brauchen wird, und WiWi von Vornherein absolut ablehnt, kann man sich aber durchaus überlegen, ob man die WiWi-Fächer nicht erstmal schiebt um abzuwarten, was dabei rauskommt. Wobei ich persönlich Externes Rechnungswesen jetzt für den Anfang absolut angemessen und nicht schlimm empfand (bei mäßigen Mathekenntnissen und keinerlei Wirtschaftskenntnissen). Ab Einführung des neuen LL.B. hätte man dann laut aktuellem Plan noch 7 Jahre Zeit, nach der alten Prüfungsordnung zu studieren.
Ich kann diese Idee verstehen, sehe da allerdings ein Problem mit der "3 aus 6"-Schranke. Von den 6 Modulen, von denen man 3 bestehen muss, sind nur 4 ReWi-Module. Es ergibt sich dann zwingend folgender Plan:
  1. Semester: 55100, 55101
  2. Semester: 55103, 55104
  3. Semester: zwei weitere ReWi-Module
Ich sehe da folgende Probleme:
  • Im zweiten Semester müsste man 2 Hausarbeiten schreiben. Das ist schon... anspruchsvoll. Ich habe das im vergangenen Sommer gemacht. Ich hätte aber von Anfang an konsequent an der ersten HA arbeiten sollen, was ich nicht besonders gut gemacht habe. Wenn man zwischendurch ein wenig durch hängt, wird es am Ende schnell knapp.
  • Die Belegung für das dritte Semester müsste man machen, bevor man die Ergebnisse des zweiten Semesters kennt. Wenn man bei beiden HAs durchfallen sollte, hätte man die "3 aus 6"-Schranke nicht erfüllt und dürfte deshalb keine Prüfungen in den neuen Modulen schreiben. Man verliert dadurch den Freiversuch - der allerdings auch nicht so extrem wichtig ist.
Man sollte sich dieser Schwierigkeiten von Anfang an bewusst sein, wenn man sich dafür entscheidet, die WiWi-Module zunächst nicht zu machen.
 
Ich kann diese Idee verstehen, sehe da allerdings ein Problem mit der "3 aus 6"-Schranke. Von den 6 Modulen, von denen man 3 bestehen muss, sind nur 4 ReWi-Module. Es ergibt sich dann zwingend folgender Plan:
  1. Semester: 55100, 55101
  2. Semester: 55103, 55104
  3. Semester: zwei weitere ReWi-Module
Ich sehe da folgende Probleme:
  • Im zweiten Semester müsste man 2 Hausarbeiten schreiben. Das ist schon... anspruchsvoll. Ich habe das im vergangenen Sommer gemacht. Ich hätte aber von Anfang an konsequent an der ersten HA arbeiten sollen, was ich nicht besonders gut gemacht habe. Wenn man zwischendurch ein wenig durch hängt, wird es am Ende schnell knapp.
  • Die Belegung für das dritte Semester müsste man machen, bevor man die Ergebnisse des zweiten Semesters kennt. Wenn man bei beiden HAs durchfallen sollte, hätte man die "3 aus 6"-Schranke nicht erfüllt und dürfte deshalb keine Prüfungen in den neuen Modulen schreiben. Man verliert dadurch den Freiversuch - der allerdings auch nicht so extrem wichtig ist.
Man sollte sich dieser Schwierigkeiten von Anfang an bewusst sein, wenn man sich dafür entscheidet, die WiWi-Module zunächst nicht zu machen.
Ja, das stimmt schon - vielleicht sollte ich in meinem Beitrag das "absolut ablehnt" fett schreiben, um es besser zu betonen. Es scheint ja doch ein paar Leute zu geben, für die die WiWi-Fächer ein dermaßen rotes Tuch sind, dass es sich lohnen könnte zu rechnen und ggfs. die Sache mit der Modulschranke (oder eben den beiden Hausarbeiten) in Kauf zu nehmen. Es ist ja dann nochmal eine individuelle Sache, was einem mehr liegt oder wichtiger ist.

Nach einem ersten Vorschlag würden Einführung in das Strafrecht und Europarecht bei Vollzeit in das 2. Semester rutschen - die müsste man dann doch wiederum bei Wechsel der Prüfungsordnung im 3. Semester belegen und die Prüfung auch schreiben können, oder? Löst dann halt nicht das Problem mit den beiden Hausarbeiten, aber bevor man sich 3x durch WiWi quält...
Und natürlich hängt das alles ganz stark davon ab, wann die entsprechenden Informationen kommen, wann es losgeht mit dem neuen LL.B., und wie er konkret gestaltet ist.

Ich persönlich halte externes Rechnungswesen aber auch für ein Fach, in dem man kalkulierbar eine gute Note schreiben kann, würde das also vermutlich zu Beginn des Studiums jederzeit wieder belegen und mir dann ggfs. bei einem (potenziellen) PO-Wechsel als Wahlmodul anrechnen lassen, sofern wirklich möglich.
Oder man bleibt einfach bei der alten Prüfungsordnung und hat somit 3 Wahlmodule zur Auswahl anstatt nur 2, was mir aktuell irgendwie sympathischer erscheint, weil ich eh schon zu viele Wahlmodule interessant finde, und wenn dann tatsächlich noch der Datenschutzlehrstuhl dazu kommen würde, hätte ich echt ein Problem. Irgendwie war man da im Diplom-Studiengang doch noch wesentlich freier in der Fächerbelegung.
Also wenn ich mir so zulese, dann belege ich im Winter doch BWLII wie geplant und schiebe es erstmal nicht ;-)
 
Hallo an alle :-)
Hat jemand schon gehört, ob die Klausuren im SS 2021 auch wieder online stattfinden? Wenn ich das richtig gesehen habe, dann hat die Wiwi-Fakultät dies schon mitgeteilt, bei Rewi kann ich aber bisher nichts finden.
 
Ich denke mal, dass die ReWi-Klausuren ebenso wieder online stattfinden: zum einen im Gleichschritt mit den WiWis, zum anderen schon aus der Schwierigkeit, jetzt genügend große und genügend freie Räumlichkeiten zu finden und zu buchen - mal abgesehen von der Unwägbarkeit, die Pandemielage für vier Monate vorherzusehen.
Fast noch interessanter ist die Frage, ob der September-Klausur-Durchgang wieder als "Freischuss" gilt - wie ist das bei den WiWis?
 
Hat jemand schon gehört, ob die Klausuren im SS 2021 auch wieder online stattfinden? Wenn ich das richtig gesehen habe, dann hat die Wiwi-Fakultät dies schon mitgeteilt, bei Rewi kann ich aber bisher nichts finden.
Der Buschfunk sagt, dass die Entscheidung wohl schon zugunsten von E-Klausuren gefallen sei. Sicher ist es aber erst, wenn wir es im Heft 2 lesen können.

Fast noch interessanter ist die Frage, ob der September-Klausur-Durchgang wieder als "Freischuss" gilt - wie ist das bei den WiWis?
Nach aktuellem Stand sind gemäß §§ 7 I 1, 17 II CEH alle Klausuren im September wieder Freiversuche.
Prüfungen, die abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen.
§ 7 I 1 CEH
Die Verordnung tritt zum 1. Oktober 2021 außer Kraft.
§ 17 II CEH
 
Wenn man die Klausur im Semester der Erstbelegung schreibt, bringt der Freischuss wohl nichts...aber für die anderen freut es mich.
 
Wenn man die Klausur im Semester der Erstbelegung schreibt, bringt der Freischuss wohl nichts...aber für die anderen freut es mich.
Der reguläre Freischuss blockiert beim EJP den Versuch zur Notenverbesserung:
PO EJP schrieb:
§ 13 Wiederholung der Modulabschlussprüfungen/Freiversuch
[...]
(2) Nimmt ein/e Studierende/r an einer Modulabschlussprüfung in einem rechtswissenschaftlichen Modul im Semester der ersten Belegung dieses Moduls teil und besteht sie/er diese Prüfung nicht, so gilt diese Prüfung als nicht unternommen (Freiversuch).
(3) Eine bereits bestandene Modulabschlussprüfung im rechtswissenschaftlichen Bereich kann einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Dieser Verbesserungsversuch wird nicht gewährt, wenn der bestandenen Modulabschlussprüfung ein erfolgloser Versuch oder erfolgloser Freiversuch (Abs. 2) vorangegangen ist.
[...]
Ich persönlich gehe davon aus, dass der Freiversuch nach CEH den Verbesserungsversuch nicht blockiert, da in Abs. 3 explizit auf Abs. 2 verwiesen wird. Darüber kann man aber natürlich streiten. :-D

In der PO LL.B. steht das so übrigens nicht drin.
 
Ich habe mich auch schon öfters gefragt, wie das wohl in September sein wird, jetzt wo die Zahlen so nach unten gehen. Allerdings kommt mir dann immer der Gedanke, dass man aus Gründen der Vorsicht vermutlich nicht gleich alles wieder auf Präsenzbetrieb stellen wird, schon gar nicht wenn es dann schon wieder in den Herbst rein geht. Aber mal schauen, wie die Entscheider mit der augenblicklichen Euphorie umgehen werden.
 
Wenn man die Erfahrungen des letzten Jahrs als Basis nimmt und auch beachtet, dass von vielen eine weitere Welle im Herbst prognostiziert wird... dürfte der Herbst genauso laufen wie der Herbst letztes Jahr - also E-Klausuren.
 
Ja, das stimmt schon - vielleicht sollte ich in meinem Beitrag das "absolut ablehnt" fett schreiben, um es besser zu betonen. Es scheint ja doch ein paar Leute zu geben, für die die WiWi-Fächer ein dermaßen rotes Tuch sind, dass es sich lohnen könnte zu rechnen und ggfs. die Sache mit der Modulschranke (oder eben den beiden Hausarbeiten) in Kauf zu nehmen. Es ist ja dann nochmal eine individuelle Sache, was einem mehr liegt oder wichtiger ist.

Nach einem ersten Vorschlag würden Einführung in das Strafrecht und Europarecht bei Vollzeit in das 2. Semester rutschen - die müsste man dann doch wiederum bei Wechsel der Prüfungsordnung im 3. Semester belegen und die Prüfung auch schreiben können, oder? Löst dann halt nicht das Problem mit den beiden Hausarbeiten, aber bevor man sich 3x durch WiWi quält...
Und natürlich hängt das alles ganz stark davon ab, wann die entsprechenden Informationen kommen, wann es losgeht mit dem neuen LL.B., und wie er konkret gestaltet ist.

Ich persönlich halte externes Rechnungswesen aber auch für ein Fach, in dem man kalkulierbar eine gute Note schreiben kann, würde das also vermutlich zu Beginn des Studiums jederzeit wieder belegen und mir dann ggfs. bei einem (potenziellen) PO-Wechsel als Wahlmodul anrechnen lassen, sofern wirklich möglich.
Oder man bleibt einfach bei der alten Prüfungsordnung und hat somit 3 Wahlmodule zur Auswahl anstatt nur 2, was mir aktuell irgendwie sympathischer erscheint, weil ich eh schon zu viele Wahlmodule interessant finde, und wenn dann tatsächlich noch der Datenschutzlehrstuhl dazu kommen würde, hätte ich echt ein Problem. Irgendwie war man da im Diplom-Studiengang doch noch wesentlich freier in der Fächerbelegung.
Also wenn ich mir so zulese, dann belege ich im Winter doch BWLII wie geplant und schiebe es erstmal nicht ;-)
Ich habe bisher KEINEN Jurastudenten an der FU kennengelernt, der dort wegen dem ach so tollen Wirtschaftsrecht immatrikuliert ist. Alle die ich kennengelernt habe sehen das bestenfalls als "ist halt so", schlimmstenfalls als notwendiges Übel. Die FU ist halt die einzige Möglichkeit per Fernstudium in Deutschland an einer staatlichen Uni Jura zu studieren, egal ob mit dem Endziel Bachelor, Master oder Staatsexamen.
Bisschen Rechnungswesen und Finanzierung macht aus einem Juristen noch lange niemand der einen Kaufmann ersetzt, der berufliche Nutzen ist sehr überschaubar. Geht es darum, dass Juristen nicht nur Fachidioten sein sollen, die kein Zahlenverständnis haben, hätte es auch ein spezielles Modul für Wirtschaftsjuristen getan, das einem diese Zusammenhänge aufzeigt und beispielsweise eingebettetet in ein Rechtsgutachten mit abprüft.
Uns einfach durch recyclete BWL Module für BWL Studenten zu schicken, gar eins vom Prof. Hering, ist schon echt hart.
Also ich überlege echt lieber nochmal n Jahr dranzuhängen als mich da jetzt durchzuquälen. Mir fehlen nur noch BWL Module.
Selbst wenn ich bestehe, dann garantiert nicht gut. Ich habe in meinen Rewi-Modulen fast nur 1er. Ich will mir meinen exzellenten Schnitt nicht durch 3 schlechte BWL Prüfungen runterziehen lassen. Wenn ich mich später bewerbe interessiert den Arbeitgeber zu 99% nur die Gesamtnote auf der Bachelorurkunde. Abgesehen davon kriege ich das kalte Grausen wenn ich nur in die BWL Skripte reinschaue.

Ansonsten scheint es da keine richtigen Infos zu geben. In einer Facebookgruppe schreibt jemand es wären dann 180 ETCS aber "nur noch" 1 BWL Modul. Das passt nicht zusammen. Außer sie streichen zugleich ein Wahlmodul. Am Ende bleibt Investition und Finanzierung bei Hering als Pflichtmodul übrig?:panik:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bisher KEINEN Jurastudenten an der FU kennengelernt, der dort wegen dem ach so tollen Wirtschaftsrecht immatrikuliert ist. Alle die ich kennengelernt habe sehen das bestenfalls als "ist halt so", schlimmstenfalls als notwendiges Übel. Die FU ist halt die einzige Möglichkeit per Fernstudium in Deutschland an einer staatlichen Uni Jura zu studieren, egal ob mit dem Endziel Bachelor, Master oder Staatsexamen.
ALso ich gehöre da definitiv zu "ist halt so". Ich hatte war auf der Suche nach einer Möglichkeit, wieder sinnvoll zu studieren, nachdem mir immer schwerer gefallen ist, die Termine an einer Präsenzuniversität wahrzunehmen. Da kam ich irgendwann zur FernUni Hagen und deren Studienangebot. Ich hätte wohl BWL genommen, wenn es nicht Jura mit Ziel Staatsexamen gegeben hätte. Ausschlaggebend war aber letztlich nicht der BWL-Anteil sondern eben der Abschluss.

Ansonsten scheint es da keine richtigen Infos zu geben. In einer Facebookgruppe schreibt jemand es wären dann 180 ETCS aber "nur noch" 1 BWL Modul. Das passt nicht zusammen. Außer sie streichen zugleich ein Wahlmodul. Am Ende bleibt Investition und Finanzierung bei Hering als Pflichtmodul übrig?:panik:
Ich habe bisher aus der Gerüchteküche vernommen, dass dies wirklich so geplant ist. Aber ob es stimmt? Wissen wir wohl erst, wenn die Uni selbst besser weiß, wo die Reise hingehen soll...
 
Wir sind da ein bisschen Opfer größerer Entwicklungen.
Seit 2 Jahrzehnten stemmen sich Besitzstandswahrer der klassischen Juristerei gegen den Bologna-Prozess. In öffentlichen Diskussionen dazu wird auch schon mal dagegen polemisiert, wenn die Argumente ausgehen.
Da gibt's wohl zwei große Interessengruppen.

Nummer 1 der Staat als Arbeitgeber, der jetzt kein Arbeitgeber erster Wahl für viele ist. Gäbe es eine eigenständige Hochschulausbildung mit eigenständigem Hochschulgrad und für den Beruf der Rechtsanwälte nur ein bar exam, also wie es fast überall auf der Welt ist, dann müsste sich der Staat als Arbeitgeber schon echt anstrengen Nachwuchs zu überzeugen alternativ bzw. zusätzlich noch zwei Staatsprüfungen und Vorbereitungsdienst zu durchlaufen.
Aktuell ist es ja umgekehrt. Möglichst alle sollen durch den Vorbereitungsdienst, der ja eigentlich nur für die Beamtenlaufbahn bei der Justiz gedacht ist, geschleust werden und daraus pickt sich dann die Justiz die Rosinen.
Meistens finden sich dann schon genug Bewerber. Es ist natürlich ein himmelschreiender Interessenkonflikt, dass der Staat zugleich den Rahmen für die Ausbildung eines ganzen Berufsstands setzt, diesen dann aber sich selbst so auf den Laib schneidert. Alleine das ist eigentlich problematisch genug, dass es da dringend eine Reform braucht, die die Standard-Juristenausbildung ("Volljurist") in Deutschland komplett vom juristischen Vorbereitungsdienst des Staates abkoppelt.

Die zweite Interessengruppe ist etwas diffus. Prädikatsjuristen besetzen auch die meisten Führungspositionen bei der Justiz usw). Die Besitzstandswahrer, die nach dem alten System die Besten waren, sind natürlich einerseits selbstbewusst (ihnen hat es ja nur Nutzen gebracht, warum irgendwas ändern was mich in den Chefsessel gebracht hat? Gerade deswegen schon nicht!), möchten andererseits diesen Status auch nicht ggf. in Frage gestellt wissen, wenn da eine neue Generation kommt, von der man sagt sie habe die reformierte, "modernere" Ausbildung genossen. Besitzstandswahrung und Stolz sind eine treibende menschliche Kraft.

So unsachlich und polemisch wie seit Jahren gegen die Reform des Jurastudiums gewettert wird geht's da einfach um viel mehr und unsere Interessen als Studierende, was wir eigentlich wollen und als moderne Juristenausbildung bräuchten, interessieren streng genommen niemand in der Politik oder bei den Berufsverbänden. Unser Werdegang ist da sozusagen collateral damage. Die FU hat es geschafft mit der "BWL Geschichte" unseren Studiengang da ein bisschen aus diesem Streit herauszuhalten. Einen reinen Jurastudiengang mit eigenem Bachelor möchte die Politik aber schlicht nicht. Nicht aus einem Sachgrund. Das will man einfach nicht, weil, isso. Meine Gedanken zu den Hintergründen habe ich geäußert.
 
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