Damals bei den Modulen des Wiwi-Vordiploms bezug sich der Freiversuch lediglich auf die erste Prüfungsteilnahme und sollte wohl die Beschleunigung des Studiums befördern. Aber würde so etwas im Corona-Kontext Sinn ergeben...?
Warum sollten nur die Studis im Erstversuch in den Genuss eines zusätzlichen Versuches kommen? Fände ich nicht wirklich nachvollziehbar.
So sieht's aus.Nach dem Sinn und Zweck soll die Regelung in der Landesverordnung Härten ausgleichen, die durch die aktuelle Situation entstehen. Diese bestehen unabhängig von der Art des Prüfungsversuchs oder dessen Semesterzugehörigkeit. Vielmehr wäre die Anwendung auf Wiederholungsversuche statthaft, weil bei diesen der ohnehin schon vorhandene Druck verstärkt wird.