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Genau die Zeit, in der man normalerweise geistig topfit ist.
Na das lässt ja hoffen. Wieso sich die anderen Module wohl noch so bedeckt halten? Ich bin ja sehr gespannt auf das nächste InfoheftFür 55101 (BGB AT) gibt es jetzt schon für das Sommersemester die Ankündigung (in Moodle), dass wieder eine Kurz-Hausarbeit stattfinden wird.
Zählt das dann auch für unsere Klausuren nächste Woche? Denn diese sind ja im Sommersemester. Wären nur die im September gemeint, stände da doch 'des Sommersemesters', oder?Gerade erst mitbekommen... In den Coronainfos der Fakultät Wiwi für das Sommersemester 2020 findet man den folgenden Absatz:
In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.
Eine Freiversuchsregelung bei den Wiws gab es meines Wissens zuletzt bei den Modulen des Wiwi-Vordiploms. Sehr schön, nehmen wir natürlich gern mit...![]()
Es ist Freitag, Brückentag in NRW. Meine Klausur ist Montagmorgen.Ich vermute (ohne Gewähr!), dass es eher um den Zeitraum April bis September geht und nicht um das konkrete Semester. Aber rechtsverbindlich wissen das natürlich nur die FernUni-Götter...
Ich würde vom Gegenteil ausgehen, vom worst case. Wenn das Semester gemeint ist, verliert man im Zweifel einen Prüfungsversuch. Wenn der Zeitraum gemeint ist, verliert man im Zweifel nur etwas Lernzeit. Da wäre mir der Prüfungsversuch wichtiger - das kann aber individuell anders sein.In vergleichbarer Situation würde ich wohl einfach davon ausgehen, dass der Zeitraum gemeint ist, und gut ist...
Ich habe ja ansich nicht vor durchzufallen.Einfach mal beim PA probieren, vielleicht hat sich doch jemand ins Büro verirrt. Ob der dann natürlich aus der Pistole geschossen eine rechtsverbindliche Antwort geben kann?
In vergleichbarer Situation würde ich wohl einfach davon ausgehen, dass der Zeitraum gemeint ist, und gut ist...
So sieht's aus. Den zusätzlichen Versuch hätte man doch in jedem Fall...Wobei es ja zumindest im September gilt, also könnt ich die noch in Ruhe zwei Mal versemmeln.![]()
Gerade erst mitbekommen... In den Coronainfos der Fakultät Wiwi für das Sommersemester 2020 findet man den folgenden Absatz:
In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.
Eine Freiversuchsregelung bei den Wiws gab es meines Wissens zuletzt bei den Modulen des Wiwi-Vordiploms. Sehr schön, nehmen wir natürlich gern mit...![]()
Ich habe ja ansich nicht vor durchzufallen.Nur würde ich dann in beide Klausuren entspannter starten, da beide der zweite Versuch sind.
Wobei es ja zumindest im September gilt, also könnt ich die noch in Ruhe zwei Mal versemmeln.![]()
O. K., das Problem verstehe ich. Ich bin kein Jurist, von daher...: Ist es denn nicht eigentlich egal, worauf sich die Wiwi-Fakutät jetzt konkret bezieht? Der Absatz ist für mich erstmal eindeutig formuliert. Sofern die Aussagen seitens der Wiwi-Fakultät nicht anderweitig klargestellt werden, können wir uns - unabhängig, was da im Hintergrund gelaufen ist - doch darauf berufen, oder etwa nicht?
Was meinen unsere (angehenden) Juristen?![]()
Also in meinem Sprachgebrauch ist Freiversuch nicht automatisch auf den ersten Versuch gemünzt. Dass das so gehandhabt wird ist mir erst bewusst geworden, als ich die ReWi PO gelesen habe. Vorher dachte ich, Rewis könnten irgendeinen Versuch streichen lassen.Unter Freiversuch können nur Prüfungssituationen subsumiert werden, bei denen es sich tatsächlich um einen Erstversuch handelt. Das ergibt sich [...] m.E. schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch