Also hier steht:
Quelle
"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass al
le Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese
nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden. "
Hingegen
Nachschreibetermine Wintersemester 2019/20 für die im März 2020 abgesagten Prüfungen "
Somit ist die Aussage: "wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren " eindeutig dem Wintersemester zu zuordnen.
Wenn ich Klausur aus dem Winnter im Sommersemesterschreibe, so ist diese nicht dem SS zu zordnen.
Steht dann vermutlich auch so auf dre Klausur drauf: Klausur Fach vom 1x März 2020. War das nicht so bei euch?
Ja ich wünsche mir auch, dass ich mich im SS20 zu 10 mündlichen Prüfgen anmelde und falls nicht bestehe, dann sofort nochmal versuche im SS bis es klappt. Die Regelung so wie sie da steht, besagt nur dass die WIWI sehen die Klausur für SS20 als nicht unternommen, bei nicht bestehen, womit die Regelung für alle Agenten gleichberechtigt steitens Prizipals erfüllt ist. Womit auch dieser Verpflichtung die Uni nachgekommen ist.
Sie hat ermöglicht den Willigen die Klausur zu schreiben, die es sowieso getan hätten. Alle die durch Corona-Pandemie Probleme beim Lernen hatten, weil z.B. Studienzentren geschlossen usw. werden mit einem Freiversuch entlohnt, sofern dieser notwendig sein sollte.