FernUni allgemein Studium in Zeiten der Corona Pandemie

Bei Informatik kommen 6 deutsche Orte ( auch kein BaWü) auf 2 Orte in Österreich.
Ja und? Jemand aus Flensburg (SH) muss auch nach Bremen pilgern und jemand aus Thüringen nach Berlin oder München oder Wiesbaden...
Der Klausurort Linz hat schon eine lange Tradition durch die Studiengangs-Kooperationen mit der Johannes Kepler Universität Linz - d.h. dort dürften sich die "Kosten" für die FU in Grenzen halten...
 
Ja und? Jemand aus Flensburg (SH) muss auch nach Bremen pilgern und jemand aus Thüringen nach Berlin oder München oder Wiesbaden...
Der Klausurort Linz hat schon eine lange Tradition durch die Studiengangs-Kooperationen mit der Johannes Kepler Universität Linz - d.h. dort dürften sich die "Kosten" für die FU in Grenzen halten...

Flensburg 85000 Einwohner und fast in Dänemark vs. Stuttgart mit 650000 Einwohner und relativ zentral in BaWü
Nehmerland SH mit nicht mal 3 mio. Einwohnern vs. Geberland BaWü mit 11 mio Einwohnern

Eher suboptimales Beispiel. Auch wenn HH natürlich besser als Bremen wäre.

Es geht nicht um die Uni in Linz, sondern generell um das Verhältnis. Österreich hat 8 mio Einwohner und bei uns gehen 11 mio-Bundesländer leer aus. Auch München bei den Wahlpflichtfächern ist doch im Wesentlichen ein Kompromiss Richtung Österreich, der eigentlich im September (normalerweise Oktoberfest-Zeit) vollkommen daneben ist. M.E. wäre Nürnberg oder Ulm deutlich attraktiver als München.

Und zum Thema Hallen: Es gibt soviele in D auch in kleineren Städten, da sollte sich doch was vernünftiges finden lassen, auch wenn die Unis in KA oder Tübingen zu haben
 
Eher suboptimales Beispiel.
Was ich daraus ehrlich gesagt nur höre: "Ich, stellvertretend für alle Stuttgarter und Reingeschmeckten, werde ungerecht behandelt. Meine Milliarden müssten mir Sonderrechte geben..."
Ja und alle anderen aus den von Dir so schön bezeichneten "Nehmerländern"? Die dürfen weit fahren und ne Hotelübernachtung buchen für eine Klausur, aber der knauserige Schwabe nicht?
Sorry, aber ich habe diesen Egoismus echt über...
 
:bugeye: Ja, nach dieser Info scheint es zumindest so. Aber wer weiß? Da das Thema ja langsam zum Running Gag wird, sind weitere Überraschungen und Kehrtwenden nicht auszuschließen. :cautious:
Na, wir werden es erleben - demnächst in diesem Thea... dieser Uni.

Der Freiversuch ist ein billiger Trost.
Naja, man kann sich natürlich aufregen. Aber es ist doch so, dass die FernUni nichts für Corona kann. Natürlich ist nicht alles optimal und jeder muss irgendwie umplanen - aber das ist halt so. Man könnte sagen: Lebensrisiko. Nicht falsch verstehen - ich finde auch, dass es blöd ist. Aber ich schiebe der FernUni nicht den schwarzen Peter zu. Die versuchen sicher auch, alles so gut wie möglich über die Bühne zu bringen.
 
Was ich daraus ehrlich gesagt nur höre: "Ich, stellvertretend für alle Stuttgarter und Reingeschmeckten, werde ungerecht behandelt. Meine Milliarden müssten mir Sonderrechte geben..."
Ja und alle anderen aus den von Dir so schön bezeichneten "Nehmerländern"? Die dürfen weit fahren und ne Hotelübernachtung buchen für eine Klausur, aber der knauserige Schwabe nicht?
Sorry, aber ich habe diesen Egoismus echt über...

Ich sagte nur, dass BaWü (wie bei vielen Dingen, die in Deutschland sind) immer unter Wert wegkommt. Ich sagte nicht, dass Nehmerländer keine Klausurorte bekommen sollen. Ich finde nur, dass, wenn man einsparen will, dann sollte man außerhalb von Deutschland anfangen. Bei den Informatikern KA zu streichen und 3 ausländische Standorte zu haben, ist aus meiner Sicht nicht okay.

Dazu könnten viele eine Übernachtung sparen, wenn man die 3 Wahlpflicht-Klausurorte von WiWi optimaler planen würde. Bayern hat sicherlich zentralerer Orte, an die auch gut Leute aus BaWü, Hessen und Thüringen anreisen könnten und Münchner trotzdem keine Übernachtung bräuchten. München ist als Klausurort einfach fehlplaziert, da einfach viel zu teuer. Aber liegt natürlich schön zu Salzburg, Innsbruck, Linz ... Scheinbar sind Österreicher wichtiger als Leute aus BaWü.
 
"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden."

Hey Leute, verstehe ich es richtig, dass auch die aktuellen Nachholklausuren dazu zählen, die jetzt im Zeitraum geschrieben werden?
 
"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden."

Hey Leute, verstehe ich es richtig, dass auch die aktuellen Nachholklausuren dazu zählen, die jetzt im Zeitraum geschrieben werden?

Ich wäre da vorsichtig:

Alle Klausuren des Sommersemesters 2020 werden – wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren – unter Beachtung der einschlägigen Hygienebestimmungen in Präsenz stattfinden.

Alles andere wäre ja auch recht unfair denen gegenüber, die zum regulären Zeitpunkt nicht bestanden haben.
 
Hey Leute, verstehe ich es richtig, dass auch die aktuellen Nachholklausuren dazu zählen, die jetzt im Zeitraum geschrieben werden?
Die wesentliche Frage dabei ist, ob Sommersemester 2020 als Zeitraum (im Sinne von April bis September) oder als Semesterzuordnung gebraucht wurde. Das wurde - glaube ich - weiter oben schon diskutiert. Ergebnis ist aber: es ist unklar.
 
Also Ich habe es genau so verstanden, wie es dort steht. Denn schliesslich wurden die Klausuren noch in dieser "heissen" Phase geschrieben.

Abwarten :/
 
Also Ich habe es genau so verstanden, wie es dort steht. Denn schliesslich wurden die Klausuren noch in dieser "heissen" Phase geschrieben.

Abwarten :/

Nö... es sind die Klausuren des Wintersemesters. Welchen Lernnachteil hattest du denn durch Corona? Den Freiversuch gibt ja NRW nur, da die Präsenzstudenten keine Vorlesungen haben. FU-Studenten profitieren ja nur, da die FU in NRW ist. Hier soll es eigentlich nur einen Ausgleich für das verlorene Vorlesungs-Semester geben. Für Leute, die es nicht so mit Vorlesungen haben, eigentlich ein Traum.Klausuren sicherlich human. Man spart sich die Vorlesungszeit und hat einen Versuch mehr. Ich würde da versuchen, dass ich alles mitnehme was ich mitnehmen kann. Da kann man sicher Klausuren für 1,5 Semester schreiben.
 
Also hier steht: Quelle
"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden. "

Hingegen Nachschreibetermine Wintersemester 2019/20 für die im März 2020 abgesagten Prüfungen "
Somit ist die Aussage: "wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren " eindeutig dem Wintersemester zu zuordnen.
Wenn ich Klausur aus dem Winnter im Sommersemesterschreibe, so ist diese nicht dem SS zu zordnen.
Steht dann vermutlich auch so auf dre Klausur drauf: Klausur Fach vom 1x März 2020. War das nicht so bei euch?

Ja ich wünsche mir auch, dass ich mich im SS20 zu 10 mündlichen Prüfgen anmelde und falls nicht bestehe, dann sofort nochmal versuche im SS bis es klappt. Die Regelung so wie sie da steht, besagt nur dass die WIWI sehen die Klausur für SS20 als nicht unternommen, bei nicht bestehen, womit die Regelung für alle Agenten gleichberechtigt steitens Prizipals erfüllt ist. Womit auch dieser Verpflichtung die Uni nachgekommen ist.
Sie hat ermöglicht den Willigen die Klausur zu schreiben, die es sowieso getan hätten. Alle die durch Corona-Pandemie Probleme beim Lernen hatten, weil z.B. Studienzentren geschlossen usw. werden mit einem Freiversuch entlohnt, sofern dieser notwendig sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden werden. ..."

Diese Nachklausuren werden im Sommersemester 2020 abgelegt, und nicht im Wintersemester 2019/2020.

Ich denke, dass sich über die Zugehörigkeit der Klausuren zu einem bestimmten Semester keiner (bzw. der Gesetzgeber) je irgendwelche Gedanken gemacht hat und wie immer, nur das Klausurdatum auf den Aufgabenzetteln und Platzkarten steht und auch relevant sein wird. Aber schlussendlich muss sich das Prüfungsamt damit auseinandersetzen. Ärgerlich ist diese Unklarheit meines Erachtens dennoch (bspw. Drittversuchler). Hat überhaupt jemand den Versuch unternommen vom Prüfungsamt eine valide Antwort im Rahmen einer rechtlichen Würdigung zu erhalten?
 
Danke an alle die sich am Forum beteiligt haben und haben ihn nicht sterben lassen.
Ich mußte leider dem Fernlerner85 recht geben und doch mit dem gut und ausführlich erklärten Stoff von Prof. Hering beschäftigen.
(Ironie On) Es ist ein Genuß sowohl die Skripte als auch die EA's. Kann ich jedem nur empfehlen... (Ironie Off)

Und nun die aktuelle Nachrichten

D.h. wie und ob die Klausuren in SS20 (September) stattfinden ist noch alles offen. Die Vergangenheit hat gezeigt da ist viel Spielraum.
Ich habe eine total coole interaktive Corona-Karte für Deutschland gefunden, hier kann man sein kreis und aktuelle Zahlen bestimmen.
1592341328869.png
 
Hat überhaupt jemand den Versuch unternommen vom Prüfungsamt eine valide Antwort im Rahmen einer rechtlichen Würdigung zu erhalten?
Das ist eine sehr gute Idee und solte auf jeden Fall vor dem dritten Versuch erfolgen, damit die Überraschung nicht zu groß ausfällt.

Meine Vermutung ist, dass viele Leser diesen Satz, wie folgt interpretieren:
"Das alle Prüfungsversuche, die Zwischen dem 01.04.2020 und 30.09.2020 stattfinden, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden. "

Das steht dort aber leider nicht, obwohl ich mir persönliche das sehr wünsche.
Dort steht leider nur:
, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden. "
 
Somit ist die Aussage: "wie bereits die im Juni stattfindenden Nachholklausuren " eindeutig dem Wintersemester zu zuordnen.
Wenn ich Klausur aus dem Winnter im Sommersemesterschreibe, so ist diese nicht dem SS zu zordnen.
Steht dann vermutlich auch so auf dre Klausur drauf: Klausur Fach vom 1x März 2020. War das nicht so bei euch?

Ja es waren die Klausuren aus dem März, wobei ich die ganze Aufregung nicht verstehe. Ein Freiversuch bringt doch gar nichts. Ich denke niemand sollte im Moment gezwungen sein eine Klausur schreiben zu müssen, und das hat die FU bereits umgesetzt.
 
Eigentlich waren wir hier doch schon vor einigen Tagen soweit, dass es zu unterscheiden gilt:
  • im Sommersemester 2020: Zeitraum April bis September 2020
  • des Sommersemesters 2020: konkrete Semesterzuordnung SS20
Die Nachschreibeklausuren jetzt im Juni wären demnach Prüfungen des WS19/20 im SS20...

Es heißt: "...alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020..." Also für mich ist das eindeutig, aber das muss natürlich nix heißen. :-D

Ein Freiversuch bringt doch gar nichts.
Das sehen die Studis im aktuell zweiten oder dritten Prüfungsversuch aber sicher anders. Immerhin gibt es möglicherweise einen Versuch geschenkt. Klar, vielleicht benötigen den nur 5%. Aber zumindest für diese Studis ist es schon relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich stelle mal die These auf , dass den meisten der "Freiversuch" nichts bringt (an der Fernuni).
Wenn ich normalerweise eine Prüfung gut schreiben würde, und jetzt aber keine Zeit für die Vorbereitung wg Kinderbetreuung oder so hatte,
dann kann ich die Prüfung verschieben (und verliere ein Semester), oder schreiben und ein schlechtes Ergebnis riskieren (was ich bei Wahlfächern nicht gerne hätte, zumal nicht bei mehreren Fächern) oder durchfallen (gegebenenfalls durch Abgabe eines leeren Blattes) und dann auch ein Semester verlieren.
Wenn es ein Fach ist , mit dem ich nicht gut klarkomme (wahrscheinlich ein Pflichtfach, als Wahlfach ¨wurde ich ein solches Fach ja nicht nehmen), ist die Gefahr ja noch grösser, dass ich nicht bestehe oder nicht auf die 25 Pkte zum Ausgleichen komme und damit auch wieder ein Semester verliere.
Der Kreis derer, die davon wirklich profitieren, dürfte relativ gering sein. Stattdessen sollte lieber der schon vor Jahren vorgeschlagene dritte Prüfungstermin eingeführt werden.

Und dann noch einmal eine naive Frage: Wenn durchgefallene Klausuren im Sommersemester als NICHT unternommen gelten, was ist dann mit Teilnehmern, die nur 25% zur Ausgleichsregelung haben wollen. Das geht dann ja nicht, oder kann man darauf bestehen den Versuch zählen zu lassen. Oder gilt das nur für die Anzahl der Versuche als nicht unternommen.
 
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