Wäre schön, wenn dann mal alle Demonstranten oder die Linksextremen in Stuttgart etc dann mal Anzeigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung bekämen.Mit Corona ist nicht zu spaßen. Eine herbeigeführte Ansteckung kann eine Körperverletzung (§ 223 StGB) sein - und für die "das wollte ich nicht"-Front gibt es da auch die fahrlässige Variante in § 229 StBG. Spätestens durch die Berichterstattung muss es jedem klar sein, dass Corona gefährlich ist.
Oder die 'Spaßvögel' die einen absichtlich anhusten und in die Richtung spucken.
Jetzt wo der Klausurstress weg ist realisiere ich auch, was für Vollpfosten in Hagen dabei waren. Standen ohne Masken vor der Halle vor der Tür im Weg, weil deren Gruppe zuletzt dran war. Ich musste mich (mit Maske) durchquetschen, da Teal rot zuerst rein durfte/musste/sollt.