Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid und kann mir weiterhelfen. :-) Ich überlege gerade hin und her ob ich noch ein, zwei Module für das nächste Semester nachbelegen möchte. Jetzt lassen mich die Infos in den Modulhandbüchern und dem Prüfungsinformationsheftchen vermuten, dass folgende Module wechselseitig anerkannt werden könnten.

Wahlpflichtmodul 55215 - „Verwaltungsrecht Besonderer Teil” und Ergänzungsmodul EJP 55503 - „EM Öffentliches Recht“

sowie

Wahlpflichtmodul 55205 - „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“ und Ergänzungsmodul EJP 55504 - „EM Strafrecht Allgemeiner Teil“

Weiß jemand von euch, ob man in den Fällen das EM anerkannt bekommen kann, wenn man das LLB Wahlpflichtmodul absolviert hat?
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich EJP weiter verfolgen will, wenn ich mir aber mit einem geschickt gewählten Wahlpflichtfach im Bachelor die Arbeit für die Zwischenprüfung abnehmen könnte, wäre das natürlich nice.
Das Ergänzungsmodul möchte ich nicht im kommenden Semester belegen, auch wenn ich weiß, dass diese sich als Wahlpflichtfach anerkennen lassen. Aber ich schreibe erst dieses Mal Verwaltungsrecht und Sachenrecht mit und hab daher noch nicht sicher die Zulassung für die Ergänzungsmodule.

Edit: Okidoki ich glaube bei den Strafrechtmodulen hab ich mich ziemlich vertan beim Vergleich der Modulinhalte, den Teil der Frage ziehe ich zurück. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi zusammen, hat jemand von euch bereits an Online-Klausuren teilgenommen und weiß, ob diese mit Kamera stattfinden? Ich wüsste gerne, was und wie ich gekleidet sein sollte (Stichwort: Schlafanzug...).
 
Hallo Zusammen,
weiß zufällig jemand ob es möglich ist Module, bei denen man schon die Prüfung geschrieben hat, sich nachträglich noch anerkennen zu lassen, sodass die Note nicht mehr im Notendurchschnitt mit einfließt?
Ich habe zwei Module mitgeschrieben einfach aus dem Grund, dass ich keine Lust hatte mich um die Anerkennung zu kümmern und weil ich dachte, dass diese dann sicherlich auch ganz gut ausfallen. Naja war dann doch weit gefehlt :D daher jetzt die Überlegung es nachträglich zu machen und so dann zum Ende den Schnitt zu heben ;)

Liebe Grüße
Diana
 
Aus eigener Erfahrung:
Während der Klausur des Moduls Zivilrecht Master 55308 jetzt vor einigen Tagen im September war eine Kamera notwendig, um sich online auszuweisen ...
 
Wenn ich ein Modul 8 Semester lang belegt hab und nicht mehr als Wiederholerin belegen kann, kann ich trotzdem die Klausuren mitschreiben ohne das Modul nochmal neu zu belegen und zu bezahlen?
 
Ja,
das müsste gehen - zur Klausur einfach anmelden im POS. Natürlich muss irgendwann das Quorum der Einsendearbeiten erfüllt worden sein.
(Alle Angaben ohne Gewähr - ich habe das Procedere wie beschrieben aber selbst durchlaufen)
 
Danke!
Ja die Einsendearbeiten sind schon länger bestanden. Ich schieb die Wiwi-Sachen schon seit einiger Zeit vor mir her - und solange Corona ein Ding ist und die in Wiwi-Klausuren noch in Präsenz geschrieben werden während ich alles andere aber Digital erledigen kann, würde ich die digitalen Prüfungen weiter vorziehen. Dann rennt mir aber langsam die Zeit davon als Wiederholerin zu belegen. :)
 
Noch ein Nachtrag zur Anwesenheits- und Identitätskontrolle per Webcam bzw. Plagiatkontrolle:
siehe diesen Artikel aus der SZ:
Hochschule Neu-Ulm: Studierende schreiben im Homeoffice ab und fallen durch
Dass ihre Prüfung zuhause stattfand, sollen 35 Studenten genutzt haben, um zu betrügen. Manchen droht nun sogar die Exmatrikulation.
Link zum Artikel:
 
Hi, weiß jemand noch, wo stand, dass für das Sommersemester 2020 keine EA erforderlich sind? Danke :danke:
 
Aus eigener Erfahrung:
Während der Klausur des Moduls Zivilrecht Master 55308 jetzt vor einigen Tagen im September war eine Kamera notwendig, um sich online auszuweisen ...

Nur für das Ausweisen oder musste sie immer an bleiben?
 
... und wie siehts im nächsten Semester aus, gilt auch dort: keine EAs notwendig? Hab nichts gefunden dazu.
Und außerdem: nach der Ausweiskontrolle durfte man den Konferenzraum endgültig verlassen.
 
... und wie siehts im nächsten Semester aus, gilt auch dort: keine EAs notwendig? Hab nichts gefunden dazu.
Und außerdem: nach der Ausweiskontrolle durfte man den Konferenzraum endgültig verlassen.
Ich wurde nicht mal kontrolliert und nach halbe Stunde hat mich das System automatisch rausgeschmissen. :whistling: Es war irgendwie sehr dubios, diese Kontrolle.
 
... und wie siehts im nächsten Semester aus, gilt auch dort: keine EAs notwendig? Hab nichts gefunden dazu.
Bisher nicht, alles beim Alten, ich zitiere mich mal aus einem anderen Thread selbst:

Da ich die Einsendearbeiten auch in den vorherigen Semestern nie geschrieben habe, ja.


“... sollten Sie die Prüfungen des Sommersemester 2020 nicht bestehen, dann müssen Sie für die Zulassung zu den Prüfungen im kommenden Wintersemester 2020/21 die Einsendearbeiten erbringen. Die Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für das aktuelle Semester.

Die Prüfungen des Wintersemesters finden wieder wie gewohnt im März statt. Es gibt also daher keine Sonderregelung bezüglich der Einsendearbeiten mehr.”

Antwort der ReWi-Fakultät auf meine Nachfrage vor ein paar Monaten.

Habt ihr an der Umfrage der Fakultät teilgenommen? Da wurde ja gefragt, als wie sinnhaft EAs wahrgenommen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Möglichkeit immerhin noch im Raum schwebt, die EAs als Bedingung für die Klausurteilnahme abzuschaffen.
 
Hallo Zusammen,
weiß zufällig jemand ob es möglich ist Module, bei denen man schon die Prüfung geschrieben hat, sich nachträglich noch anerkennen zu lassen, sodass die Note nicht mehr im Notendurchschnitt mit einfließt?
Ich habe zwei Module mitgeschrieben einfach aus dem Grund, dass ich keine Lust hatte mich um die Anerkennung zu kümmern und weil ich dachte, dass diese dann sicherlich auch ganz gut ausfallen. Naja war dann doch weit gefehlt :D daher jetzt die Überlegung es nachträglich zu machen und so dann zum Ende den Schnitt zu heben ;)

Liebe Grüße
Diana
Ich glaube eher nicht... jedenfalls kannst du sie nicht anerkennen lassen und hinterher doch schreiben und dann die Note verbessern (war bei mir die Frage, ob ich ein Wahlpflichtfach mir anerkennen lassen will oder nicht - einmal anerkannt, zählt es, da gibt es dann keine Chance mehr ein anderes zu wählen).
Aber im Ernst: stell die Frage - schriftlich per Mail z. B. - ganz konkret für dein Fach / Fächer dem zuständigen Prüfungsamt, das sind die einzigen, die da was sicheres sagen können.
 
Habt ihr an der Umfrage der Fakultät teilgenommen? Da wurde ja gefragt, als wie sinnhaft EAs wahrgenommen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Möglichkeit immerhin noch im Raum schwebt, die EAs als Bedingung für die Klausurteilnahme abzuschaffen.
Ich fände einerseits die Abschaffung als Hürde schon gut... andererseits ist die Chance auch gut, mal einen eigenen Kram korrigiert zu bekommen, echtes Feedback. In WiWi gab es früher mal sog. Selbstkontrollarbeiten - die konnte man freiwillig einsenden. Konzept war aber wohl nicht so erfolgreich, wurde weitgehend (bis auf maschinelle Korrektur, die naturgemäß bei Gutachten weniger angebracht ist) eingestampft. (Ich muss auch gestehen, die Motivation, es einfach freiwillig zu machen, ist bei mir manchmal dann auch nicht soo riesig). Ich kann mir auch leider kaum vorstellen, dass es für die Fernuni sinnvoll scheint, Geld in freiwillige Korrekturen zu "versenken" :rolleyes:
 
Hi, ich habe vor ca. 3 Monaten das Bachelor-Zeugnis beantragt. Weiß jemand, wie lange die Bearbeitung so dauert?
 
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