Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Habe letzte Woche Freitag mal per E-Mail nach 8 Woche mal nach dem Sachstand gefragt.
In der Antwort war dann ein Schreiben mit der Bestätigung, dass ich den Abschluss habe inkl. Gesamtnote. Das Zeugnis und die Urkunde gingen am selben Tag zum Einholen der Unterschriften. Mal sehen, wie lange es jetzt noch dauert.
 
Das Warten auf die Noten nervt so.
Ja, denn egal wie es ausgeht, will man die Sache abschließen (so geht es mir zumindest).

Mich ärgert maßlos, dass man nichts machen kann und wie die Maus vor der Schlange ausharren muss. Ich hatte
mir zwar schon überlegt an das QM zu schreiben aber letztlich wird der Vorgang (im besten Fall) auch nur dokumentiert und gut ist.

Wenn die Noten dann wenigstens entsprechend wären... Irgendwie ist das Gegenteil der Fall.:-(
 
Ja, genau. Damit abschließen und weitermachen. Ich muss auch noch an einige Einsendearbeiten ran wenn ich nicht bestanden haben soll. Dafür wäre aber geschickt zu wissen welche das sind. Ich verzetteln mich jetzt schon mit Einsendearbeiten alter und neuer Module. Aber mache ich die alten gar nicht und falle durch hab ich am Ende großen zeitlichen Abstand zwischen den Prüfungen und kann im Sommersemester nochmal von Neuem anfangen zu lernen.
Mach ich die neuen nicht und falle nirgendwo durch kann ich im März keine Prüfung ablegen. :cautious:
 
Geht uns allen so... :-(
Es wäre schön, wenn alle Lehrstühle einfach eine Mail schicken oder in Moodle veröffentlichen, wann man genau die Noten abrufen kann. Sobald die (meisten) Klausuren korrigiert wurden, also abzusehen ist, wann die damit fertig sind, kann man doch einfach eine Info geben, z.B. "Die Noten werden am ... um ... veröffentlicht". Dann spart man sich dieses ständige stalken des Prüfungsportals.. meine F5-Taste ist schon ganz abgenutzt ..
 
Zur Übung? Wenn Du die Klausurzulassung einmal hast, bleibt sie ja bestehen.
Letztes Semester habe ich bei den Klausuren zum großen Teil die Möglichkeit genutzt, die Klausur ohne bestandene Einsendearbeiten mitzuschreiben. Um sie nachschreiben zu können wenn ich durchgefallen sein sollte muss ich die Einsendearbeiten in diesem Semester bestehen. Da hab ich auch die Rückmeldung von Prüfungsamt und Fakultät dass das wirklich so ist. :-(
 
Um sie nachschreiben zu können wenn ich durchgefallen sein sollte muss ich die Einsendearbeiten in diesem Semester bestehen.
Klar, verstehe! Das ist natürlich dann richtig doof.

Weiß jemand wie das PA mit der Regelung umgeht: Auf Antrag gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Reicht da eine formlose Mail?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klar, verstehe! Das ist natürlich dann richtig doof.

Weiß jemand wie das PA mit der Regelung umgeht: Auf Antrag gilt die Prüfung als nicht unternommen.
Reicht da eine formlose Mail?
Diese Regelung ist mir gar nicht bekannt. Wo steht sie denn?
 
Habe letzte Woche Freitag mal per E-Mail nach 8 Woche mal nach dem Sachstand gefragt.
In der Antwort war dann ein Schreiben mit der Bestätigung, dass ich den Abschluss habe inkl. Gesamtnote. Das Zeugnis und die Urkunde gingen am selben Tag zum Einholen der Unterschriften. Mal sehen, wie lange es jetzt noch dauert.
Bei mir sind es inzwischen über 9 Wochen und auf Nachfrage hieß es, ich sei wohl nächste Woche mit der Bearbeitung dran.
 
Merci, habe sie gefunden.

Weiß jemand, wie damit umgegangen wird? Besteht man eine Prüfung nicht, so steht es nichtsdestotrotz mit Versuch 1 im Prüfungsportal?

Und wenn ich jetzt ein Fach belegt habe und dieses nicht bestanden habe, muss ich für den (eigentlichen) Freiversuch direkt das nächste Semester nehmen/das Fach belegen?
 
Hi, kennt sich jemand mit Mastermodulen, die man während des Bachelors geschrieben hat, und die nun unter Bachelor und nicht unter Master aufgelistet werden (im Notenspiegel) aus? Werden diese automatisch umgeschrieben oder ist hier eine Art Antrag beim Prüfungsamt erforderlich?
 
Hi Leute, ich bin jetzt am Ende des 4. Semesters und arbeite bisher noch ausschließlich mit dtv Texten und der Nomos Zivilrecht Sammlung. Jetzt ist bald Halbzeit zur EJP für mich und so langsam denke ich wäre es vielleicht eine gute Idee sich mal mit dem Schönfelder zu beschäftigen. Was sagt ihr dazu? Und wie geht man das am besten an? Direkt einen neuen kaufen und Ergänzungslieferungen abonnieren oder erst mal lernen mit einem gebrauchten zu arbeiten und sich daran zu gewöhen? Was sind die großen Unterschiede außer dem Papier? Ich hatte noch nie einen in der Hand. Vielen Dank für jeden Tipp!
 
Hi Leute, ich bin jetzt am Ende des 4. Semesters und arbeite bisher noch ausschließlich mit dtv Texten und der Nomos Zivilrecht Sammlung. Jetzt ist bald Halbzeit zur EJP für mich und so langsam denke ich wäre es vielleicht eine gute Idee sich mal mit dem Schönfelder zu beschäftigen. Was sagt ihr dazu? Und wie geht man das am besten an? Direkt einen neuen kaufen und Ergänzungslieferungen abonnieren oder erst mal lernen mit einem gebrauchten zu arbeiten und sich daran zu gewöhen? Was sind die großen Unterschiede außer dem Papier? Ich hatte noch nie einen in der Hand. Vielen Dank für jeden Tipp!
Also das ist alles eine Frage des persönlichen Geschmacks. Wenn man sich sicher ist, dass man das Examen machen möchte, lohnt es sich früh mit dem Schönfelder, Satorius und Hippel/Rehborn zu arbeiten. Alternativ könnte man sich diese Bücher auch jedes Jahr neu kaufen oder die Nomos Ausgabe verwenden. Aber sind dann jedesmal sämtliche Unterstreichungen oder farbliche Markierungen weg, was mich stören würde, da ich mir mit Farben Anspruchsgrundlagen, Tatbestandsvoraussetzungen usw farblich markiere. Macht man dies nicht, wäre es nicht so schlimm, wenn man sich immer ein neues Gesetz kauft. Allerdings ist man dann nicht auf dem neuesten Stand, da oft Gesetze mitten im Jahr geändert werde.

Also zusammenfassend lässt sich (subjektiv) festhalten:

Pro Schönfelder und Co:
- man ist immer auf den aktuellen Stand
- Markierungen müssen nicht ständig erneuert werden
- man hat alle notwendigen Gesetze (und mehr)

Cotra:
- das Einsortieren der Ersatzlieferungen nervt!!!!!
- die Kosten pro Ersatzlieferung liegen so bei 10 bis 25 Euro

Für mich persönlich überwiegen die Pros, aber das musst du für dich selber herausfinden.

Liebe Grüße und alles Gute
 
Auch wenn ich kein EJP mache (aber bei den Steuergesetzen ist es ähnlich):
Ich würde keine Ergänzungslieferungen mehr kaufen, sondern mir lieber jedes Jahr einen neuen Schönfelder gönnen (wobei es den nicht immer jedes Jahr neu braucht). In der Ausbildung habe ich Ergänzungslieferungen mal gerne einsortiert aber heute sehe ich das als verlorene Zeit an. Billiger ist es unter dem Strich auch nicht.
 
Hallo in die Runde,

ich hoffe, ich bin in der Plauderecke richtig. Sonst wäre es super nett, wenn ihr mir einen „passenderen“ Thread empfehlen könntet. Bisher bin ich aber nicht fündig geworden.
Ich möchte zum Wintersemester den Bachelor of Laws in Teilzeit beginnen.
Meine erste Frage bezieht sich auf das Propädeutikum.
Ich habe vor Jahren Rechtswissenschaften studiert. An einer Universität in NRW. Ich habe die ZP und die großen Scheine. Ein paar Module können mir hoffentlich (teilweise) angerechnet werden. Ich konnte im Antrag auch ausfüllen, welche Veranstaltungen in meinen Augen denen der Fernuni inhaltlich sehr ähneln. Einzig beim Propädeutikum bin ich unsicher. In älteren Beiträgen (2015 und älter) schrieben manche, die Anerkennung sei mit bestandener Zwischenprüfung möglich. Könnt ihr diese Erfahrung teilen? Ich weiß, verbindlich zusagen, kann es nur das PA.
Aber vielleicht haben diejenigen unter euch, denen es anerkannt wurde, einen Rat.
Die zweite Frage bezieht sich auf die wirtschaftswissenschaftlichen Module.
Ich habe mitunter gelesen, dass diese sehr heftig sein sollen und in einem Fall, ich meine es ging um Investition & Finanzierung, nicht einmal das Durcharbeiten der Skripte ausreichend war, weil darüberhinaus noch etwas in der Klausur vorkam? Wie sind eure Erfahrungen? Mit weit zurückliegenden, aber damals passablen Mathekenntnissen und Disziplin machbar oder trotzdem Wundertüte?
Nun sind meine Ausführungen recht lang geworden und ich hoffe, keinen offensichtlich passenderen Thread übersehen zu haben.
Jedenfalls Danke fürs Lesen
 
Hallo,
ich hatte noch nicht einmal Jura studiert, sondern lediglich an einer Fachochschule für Finanzen und hätte mir dennoch das Propädeutikum anrechnen lassen können. Meinen Erfahrungen nach wird es wirklich jedem angerechnet, der nachweisen kann, dass er schonmal etwas vom Gutachtenstil und juristischer Methodenlehre gehört hat.
 
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