FernUni allgemein Studium in Zeiten der Corona Pandemie

2. Indem die Fakultät WiWi gleichzeitg von "allen Prüfungen" spricht und dabei auf die Corona-Epidemie-Hochschulordnung verweist, nimmt sie paradoxerweise gleichzeitig auch davon Abstand, dass dies auch für alle, also auch zweitmalig oder drittmalig abgelegte Prüfungen, gilt. Keine Ahnung von ReWi, aber um es mit Java zu sagen ist meine Sichtweise: die Information "alle Prüfungen" wurde zur Laufzeit mit "erstmalig" überschrieben.
Ja, das kann man durchaus so interpretieren. Allerdings denke ich, dass nach Studium des gesamten Absatzes auf der Wiwi-Webseite nur wenige Wiwis zusätzlich noch in die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung reinschauen. Warum auch? Somit bleibt bei der großen Mehrheit eben "alle Prüfungsversuche" hängen. Und mit dieser Info gehen die meisten Studis dann auch in die anstehenden Prüfungen. Daran kommt man nun einmal definitiv nicht vorbei...
 
Ausser bei den ehem. LN Klausuren natürlich. Da war Algo für Winfos benotet und auf drei Versuche begrenzt, für Infos nur ein unbenoteter LN mit unendlichen Versuchen.
Das ist aber in den POen so geregelt und die PO für Wirtschaftsinformatik wird von beiden Fakultäten gemeinsam verfasst.
Ja, das kann man durchaus so interpretieren. Allerdings denke ich, dass nach Studium des gesamten Absatzes auf der Wiwi-Webseite nur wenige Wiwis zusätzlich noch in die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung reinschauen. Warum auch? Somit bleibt bei der großen Mehrheit eben "alle Prüfungsversuche" hängen. Und mit dieser Info gehen die meisten Studis dann auch in die anstehenden Prüfungen. Daran kommt man nun einmal definitiv nicht vorbei...
Rechtsverbindlich ist immer die PO oder alles was sie ergänzt oder einen Geltungsvorrang hat. Was auf den Webseiten veröffentlich wird ist zweitrangig. Bei den ganzen Studiengangsbeschreibungen steht ja auch immer, dass im Zweifelsfall die PO gilt.
Man kann also nur beklagen, dass die Fakultät ungenau kommuniziert und ich verstehe auch nicht warum der Rektoratsbeschluss nicht veröffentlicht ist (konnte das zumindest nicht finden).

I
 
Was auf den Webseiten veröffentlich wird ist zweitrangig.
Allerdings wurde auf den Webseiten (gerade in Coronazeiten) schon viel veröffentlicht, was nirgendwo sonst zu finden war und wir in gutem Glauben akzeptierten. Man wird doch in der Regel erst stutzig, wenn es objektiv oder gefühlt etwas Bekanntem (z. B. aus der PO) offensichtlich widerspricht.
 
Den Beschluss gibt es hier:
Aus dem Beschluss vom 05.05.20 geht hervor, dass nicht nur MI betroffen ist, sondern auch KS:
"Die Regelung des § 7 Abs. 4 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wird für alle von den Fakultäten für Mathematik und Informatik sowie Kultur- und Sozialwissenschaften durch-geführten Prüfungen nicht angewendet. "

Und aus dem Beschluss vom 13.05.20 ergibt sich eine offene Tür für E-Klausuren:
"Die Form einer in der Prüfungsordnung geregelten oder in den Modulhandbüchern festgelegten Prüfung kann durch eine andere Form ersetzt werden."
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus dem Beschluss vom 05.05.20 bedeutet also, dass nicht nur MI betroffen ist, sondern auch KS:
"Die Regelung des § 7 Abs. 4 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wird für alle von den Fakultäten für Mathematik und Informatik sowie Kultur- und Sozialwissenschaften durch-geführten Prüfungen nicht angewendet. "

Das Rektorat hat also in Bezug auf die Fakultäten MI und KSW expressis verbis von seinem Recht Gebrauch gemacht, von § 7 IV der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung abzuweichen. PSY, REWI und WIWI werden (und das kann hier unterstellt werden) bewußt nicht genannt. Folglich gilt § 7 IV hier unverändert nach seinem Wortlaut. Also leider kein Freiversuch für jeden. :-(

Man kann also nur beklagen, dass die Fakultät ungenau kommuniziert und ich verstehe auch nicht warum der Rektoratsbeschluss nicht veröffentlicht ist (konnte das zumindest nicht finden).


Es bleibt ein blödes Dilemma.




Allerdings wurde auf den Webseiten (gerade in Coronazeiten) schon viel veröffentlicht, was nirgendwo sonst zu finden war und wir in gutem Glauben akzeptierten. Man wird doch in der Regel erst stutzig, wenn es objektiv oder gefühlt etwas Bekanntem (z. B. aus der PO) offensichtlich widerspricht.

Hier kann ich übrigens nicht ganz mitgehen. Gerade in Sachen Prüfungen (Prüfungsordnungen) bin ich ziemlich vorsichtig, gerade!! in Krisenzeiten und gerade dann, wenn es um einen "vermeintlichen" zusätzlichen (Frei-) Versuch geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also leider kein Freiversuch für jeden.
Wobei ich immer noch nicht nachvollziehen kann, warum die Pandemie-Klausur-Belastung von der Anzahl der bisherigen Klausurversuche
sowie der Fakultät abhängen soll...:durcheinander
 
Wobei ich immer noch nicht nachvollziehen kann, warum die Pandemie-Klausur-Belastung von der Anzahl der bisherigen Klausurversuche
sowie der Fakultät abhängen soll...:durcheinander
Na wenn ich ETTI schreibe ist die Corona Belastung natürlich geringer als wenn ich IM schreibe.

Kann man das denn eigentlich nach Fakultäten aufteilen laut der Verordnung? Ich hätte erwartet, dass die Rektorin für die Uni ja oder nein sagen kann. Aber nicht so ein Mischmasch, der ja auch keinen Sinn macht.
 
Kann man das denn eigentlich nach Fakultäten aufteilen laut der Verordnung? Ich hätte erwartet, dass die Rektorin für die Uni ja oder nein sagen kann. Aber nicht so ein Mischmasch, der ja auch keinen Sinn macht.


Ja. Das geht.

Gerade in NRW (aber natürlich auch in den übrigen Ländern) wird die Hochschulautonomie mit Recht hoch aufgehangen. So ist die Selbstverwaltung der Universitäten in Art. 16 der Landesverfassung NRW niedergelegt. Darauf aufbauend finden sich Regelungen zur Selbstverwaltung in den §§ des Hochschulgesetzes und Hochschulfreiheitsgesetzes.

In der Amtliche Mitteilungen Nr. 09 aus 2020 vom 14. Mai 2020 des Rektorats heißt es direkt im ersten Absatz außerdem: "... hat die FernUniversität in Hagen im Benehmen mit den betroffenen Fakultäten die folgende Regelung erlassen: ..."



Wir können wohl auch davon ausgehen, dass die Beschlussfassung entsprechend den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rektorats erfolgte und über die betroffenen Fakultäten (MI und KSW) hinaus auch sonst alle Übrigen beteiligt waren.
 
Wobei ich immer noch nicht nachvollziehen kann, warum die Pandemie-Klausur-Belastung von der Anzahl der bisherigen Klausurversuche sowie der Fakultät abhängen soll...:durcheinander
Hm... Könnte es bei den Fakultäten eventuell damit zusammenhängen, zu welchem Anteil diese bis Mitte März ihre jeweilige Klausurkampagne des WS19/20 "abgearbeitet" hatten? Bei der Fakultät Mathe/Info war sie da doch schon fast durch, bei der Fakultät Wiwi gerade erst gestartet. Somit hat die Fakultät Wiwi im aktuellen Semester eigentlich zwei Klausurkampagnen (Juni + September), während bei der Fakultät Mathe/Info nur einzelne Prüfungen nachgeholt werden müssen.

Die Argumentation für coronabedingte Freiversuche lediglich bei den Erstprüfungen würde mich auch interessieren...
Das Rektorat hat also in Bezug auf die Fakultäten MI und KSW expressis verbis von seinem Recht Gebrauch gemacht, von § 7 IV der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung abzuweichen. PSY, REWI und WIWI werden (und das kann hier unterstellt werden) bewußt nicht genannt. Folglich gilt § 7 IV hier unverändert nach seinem Wortlaut. Also leider kein Freiversuch für jeden. :-(
Unter Berücksichtigung von allem, was wir bisher herausgefunden haben, sehe ich das mittlerweile auch so. Dann fragt sich nur, was mit den Studis ist, die den Absatz - wg. alle Prüfungsversuche - missverstehen und dann mit Hoffnung auf einen Freiversuch in ihren Zweit- oder Drittprüfungsversuch gehen. Wird dann die FernUni kulant sein? Außerdem müsste eine Klarstellung sowohl auf der Webseite als auch per Email/Snail Mail erfolgen, damit diese Kuh sauber vom Eis kommt.
Hier kann ich übrigens nicht ganz mitgehen. Gerade in Sachen Prüfungen (Prüfungsordnungen) bin ich ziemlich vorsichtig, gerade!! in Krisenzeiten und gerade dann, wenn es um einen "vermeintlichen" zusätzlichen (Frei-) Versuch geht.
Was Prüfungs- oder Studienordnung angeht: o. k. Allerdings kennen die Wiwi-Prüfungsordnungen (Bachelor/Master) ja z. B. gar keinen Freiversuch. Und jetzt zu erwarten, dass sich die Studis permanent durch alle möglichen Rektoriatsbeschlüsse und Hochschulverordnungen wühlen? Mir wäre es am liebsten, die Fakultät würde klar und eindeutig auf der Webseite kommunizieren, am besten auch mit den entsprechenden Links auf relevante Dokumente. Wir unterstützen sie gern bei der studierendenfreundlichen Umsetzung...
 
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Könnte es bei den Fakultäten eventuell damit zusammenhängen, zu welchem Anteil diese bis Mitte März
Bestenfalls nur teilweise, da die Regelung ja bis 31.03.2021 Gültigkeit hat, also inkl. SS2020 und WS2020/21.
 
Interessant ist nach GV. NRW. Ausgabe 2020 Nr. 14 vom 17.4.2020 Seite 297 bis 302 | Landesrecht NRW auch folgender Absatz:

§ 6
Online-Prüfungen

(1) Die Hochschulen sind befugt, Hochschulprüfungen in elektronischer Form oder in elektronischer Kommunikation (Online-Prüfungen) abzunehmen. Der Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung gilt unter den Bedingungen der Epidemie und damit in Ansehung der Berufsgrundrechte der Studierenden und in Ansehung des Umstands, dass die Studierenden von der Epidemie sämtlich gleichermaßen betroffenen sind. Die Hochschulen tragen insofern dafür Sorge, dass dieser auf die Bedingungen der Epidemie bezogene Grundsatz eingehalten wird.

Gilt ein Grundsatz nicht grundsätzlich?
 
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Ich sehe langsam nicht mehr durch - habe gerade das hier für Wiwi entdeckt (falls das hier schon gepostet wurde bitte ich um Nachsicht ;-)
Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität in Hagen

Demnach finden die Klausuren im Herbst so statt wie jetzt im Juni - Anmeldung ist ab dem 06.07. möglich. Präsenzmentoriate in den Regional- und Studienzentren sind nicht erlaubt.

Die Klausurtermine haben sich zu den bisher veröffentlichten geändert!
 
habe gerade das hier für Wiwi entdeckt
Danke, das war bisher nicht bekannt.

Zitat: "Die Unsicherheit...hat sich erheblich reduziert..."?? Als ob sich die Lage substanziell geändert hätte...wie es im September
aussehen wird, weiss niemand. Strukturelle Veränderungen würden für mehr Stabilität und langfristige Planbarkeit sorgen.

Und dieser Satz entspricht wieder nicht der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung:
"In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass alle Prüfungsversuche im Sommersemester 2020, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten"

Wie auch immer: allen "Prüflingen" :ROFL: morgen viel Erfolg!
 
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Ich sehe langsam nicht mehr durch - habe gerade das hier für Wiwi entdeckt (falls das hier schon gepostet wurde bitte ich um Nachsicht ;-)
Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität in Hagen

Demnach finden die Klausuren im Herbst so statt wie jetzt im Juni - Anmeldung ist ab dem 06.07. möglich. Präsenzmentoriate in den Regional- und Studienzentren sind nicht erlaubt.

Die Klausurtermine haben sich zu den bisher veröffentlichten geändert!



Danke, das war bisher nicht bekannt.




Ähmm.... Konzentration bitte :applause: Genau das diskutieren wir hier schon seit Beitrag Nr. 727, liegt also nicht lange zurück.

Wir dürfen nicht anfangen, uns hier im Kreis zu drehen :-p




PS Verstecke mich jetzt wieder in meiner Trollhöhle :-p
 
Der Satz, über den wir hier die ganze Zeit diskutieren, der stand da (oder ggf. woanders auf den Seiten der Fernuni) schon vor dem 10.06. Als das hier gepostet wurde war das für mich kalter Kaffee und ich habe den Link nicht mehr angeklickt. Dass es neue Prüfungstermine gibt ist daher an mir vorübergegangen. Die Info finde ich persönlich aber viel wichtiger als die Freiversuchsregelung über die hier seitenlang diskutiert wird.
 
Ist da jetzt was neues? Ich dachte auch, dass das genau das ist, worüber wir die ganze Zeit reden. :laysmile:

Aber für Fernlerner besteht genau wie für mich gerade die Härtefallregelung: Wir schreiben morgen Informationsmanagement und alles, was wir bis dahin sagen oder machen kann (nicht muss) nicht der gewohnten Qualität entsprechen und ist demnach zu entschuldigen.

Sollte nur ich davon betroffen sein und Fernlerner ist fit wie ein Eichhörnchen ist o.g. These natürlich nur auf mich zu beziehen. :ROFL:
 
Natürlich ist die Freiversuchsregelung gerade viel wichtiger als geänderte Prüfungstermine die noch weit weg sein. (Die ja auch schon "kalter Kaffee" sind ;-))
 
Natürlich ist die Freiversuchsregelung gerade viel wichtiger als geänderte Prüfungstermine die noch weit weg sein. (Die ja auch schon "kalter Kaffee" sind ;-))
Ach ich würde sagen das ist recht subjektiv.
Ich wüsste natürlich schon gerne, ob die Klausuren nächste Woche als Freiversuch gelten oder nicht. Und da ich im September nichts schreibe, sind mir persönlich auch die Termine egal.

Jemanden der aber im September schreibt interessieren die verschobenen Termine natürlich mehr. Man plant ja meist Urlaub, Kinderbetreuung etc.

Zumal ich nicht davon ausgehe, dass jetzt viele spontan doch morgen früh ihre Klausuren schreiben, da sie denken sie würden keinen Versuch verlieren. Dazu wurde das nicht über die notwendigen Kanäle in der notwendigen Qualität kommuniziert. Und Montag Morgen spontan im Teehaus der Galopprennbahn eine Klausur zu schreiben ist mEn keine allgemein anerkannte Spontanaktivität, wenn man mal Langeweile hat.
 
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